Nach Einschätzungen von Fachleuten gibt es keine realistische Aussicht mehr, das Tier zu retten. Ein Gutachten, an dem Experten des Deutsches Meeresmuseum und des Instituts für terrestrische und aquatische Wildtierforschung gearbeitet haben, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Erfolgsaussichten für eine Rettung seien „sehr gering“.
Rettung rechtlich und fachlich ausgeschlossen
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) erklärte, ein Eingreifen sei nicht nur aussichtslos, sondern auch rechtlich nicht zulässig. Das deutsche Tierschutzgesetz verbiete Maßnahmen, die einem Tier zusätzliches Leid zufügen, wenn kein vernünftiger Grund vorliege. Mit der Veröffentlichung des Gutachtens solle die Entscheidung transparent gemacht werden.
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Seit mehr als einer Woche liegt der Buckelwal im flachen Wasser der Bucht fest. Wassersprenger werden weiterhin eingesetzt, um seine Haut feucht zu halten und weiteres Leiden zu begrenzen. Zwar zeigt das Tier weiterhin Lebenszeichen und stößt regelmäßig Luft aus, reagiert jedoch kaum noch auf Annäherungen. Beobachter berichten von deutlich geschädigter Haut: verdickt, blasig und rissig – ein Hinweis auf einen weit fortgeschrittenen körperlichen Verfall.
Der schlechte Zustand der Haut verhindert auch weitere Maßnahmen. Im Gutachten heißt es wörtlich:
Bei direktem Kontakt mit dem Wal in Niendorf hat sich gezeigt, dass sich die Haut bei Kontakt leicht ablöst und aufplatzt, so dass bei Einsatz von Gurten oder Tampen unter den entstehenden Druck- und Zugeinwirkungen mit einer großflächigen Ablösung und somit Verletzung der Haut zu rechnen ist. Hinzu kommen mögliche Verletzungsrisiken am Bewegungsapparat durch Anheben oder Schleppen und ein hohes Stresslevel durch die Manipulation und Fixierung.
Möglicherweise im Magen-Darm-Trakt des Buckelwales noch vorhandenen Seil- oder Netzreste könnten nicht entfernt werden, weil dies aufgrund der Größe des Tieres veterinärmedizinisch nicht möglich sei. In den "sozialen" Medien diskutierte "Ideen", das Tier einzuschläfern, erteilen die Fachleute eine klare Absage: Es gibt international keine bekannte und wirksame Methode. Im Sinne des Buckelwals sei ein Sterbeprozess in Frieden die beste Lösung. Zitat:
Die Beobachtung bei vielen Großwalen ist, dass die Tiere während des Sterbeprozesses sehr ruhig werden und möglicherweise auch nicht mehr bei Bewusstsein sind, so dass dieser Prozess friedvoll abläuft, wenn das Tier nicht gestört und gestresst wird. Während des Sterbeprozesses ist es das Beste, das Tier palliativ zu begleiten durch z.B. Ruhe, keine Störungen und Befeuchtung der Haut.
Proteste – und klare Abgrenzung der Gemeinde
Am Hafen von Wismar bildeten rund 150 Menschen eine Menschenkette und forderten weitere Rettungsversuche. Gleichzeitig distanzierte sich die Bürgermeisterin von Poel, Gabriele Richter, deutlich von einzelnen Stimmen, die Behörden und Einsatzkräften „kriminelles Handeln“ vorwerfen oder Drohungen ausgesprochen haben. Die Gemeinde unterstütze den eingeschlagenen Weg, das Tier nicht weiter zu belasten. International renommierte Walretter in Großbritannien hatten die Maßnahmen in einem Statement unterstützt (MEHR dazu).
Auch juristisch ist die Lage geklärt. Das Verwaltungsgericht Schwerin bestätigte, dass vier Eilanträge von Privatpersonen abgewiesen wurden. Die Antragsteller seien nicht antragsbefugt gewesen. Ein Verein hatte mit Unterstützung eines Unternehmers einen erneuten Rettungsversuch beantragt.
Um auf künftige Fälle besser vorbereitet zu sein, kündigte Minister Backhaus eine engere Zusammenarbeit mit den Küstenländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen an. Geplant ist der Aufbau einer gemeinsamen Koordinierungsstelle für Walstrandungen. Wer mag, kann das Gutachten HIER downloaden.



























